Die Vorschriften für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern in Räumen wurden in einigen wichtigen Punkten geändert. Informiert wird über die Änderung betreffend der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 110, und zwar die Nummer 6.7 "Explosionsgefährdete Bereiche". Speziell wird ausgegangen auf Lagerräume Zone 2, elektrische Anlagen und Maschineneinsatz.


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    Titel :

    Lagerung brennbarer Flüssigkeiten


    Untertitel :

    Neue TRbF 110



    Erschienen in:

    Hebezeuge und Fördermittel ; 35 , 11 ; 500-501


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch