Sie läßt nationale bestehende Strukturen unberührt. Erfaßt nur Unternehmer, die Mindestmaß an Europäisierung aufweisen. Bei Voraussetzungen durch zentrale Leitung oder Arbeitnehmerseite Einrichtung Europäischer Betriebsrat oder Schaffung Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren. Bildung Verhandlungsgremium zur Gestaltung EBR oder Konsultationsverfahren. Kommt es nicht zur Vereinbarung, greift das sog. subsidiäre Modell. Es bestimmt sich nach Recht des Landes der zentralen Leitung, Trumpf der Arbeitnehmerseite. Erforderlich kontinuierlicher Kontakt der EBR-Mitglieder.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Der Euro-Betriebsrat


    Untertitel :

    Die Richtlinie vom 22.9.1994 und ihre Umsetzung in nationales Recht



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 9 ; 557-574


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    18 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Betriebsrat hilft Zeitarbeitern

    Skowronek, Andrea | IuD Bahn | 2007


    Bildungsplanung des Betriebsrat

    Beyer-Peter, Detlev | IuD Bahn | 2000


    Betriebsrat als Krisenmanager

    Felser, Michael / Willmann, Axel | IuD Bahn | 2009


    Datenschutz und Betriebsrat

    Brandt, Jochen | IuD Bahn | 2009


    Einblicksrechte des Betriebsrat

    Müller, Marion | IuD Bahn | 2005