Abschnitte 5 - 7 der DS 132 01 (DR,DB) und entsprechende Bestimmungen der DS 145 (Bahnarztordnung) werden durch GUV 0.5 ersetzt: Bestellung von -, die Anforderungen an - und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Gliederung der GUV 0.5 u.a.: § 2 Bestellung, § 3 Fachkunde von Betriebsärzten, § 4 Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit, § 5 Mitteilungspflicht, § 6 Fortbildung. Die GUV 0.5 gilt für alle Mitgliedsunternehmen der EUK, u.a. alle Führungskräfte, Betriebs-/Personalräte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstehen in Stabsfunktion direkt dem Betriebsleiter und sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Tabellen: Ermittlung der Gesamtzeit der Betriebsärzte/Fachkräfte.


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    Titel :

    GUV 0.5: "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit"


    Untertitel :

    In der Vorgenehmigung beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 4 ; 4-5


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch