Mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A 2), die am 010.01. 2005 in Kraft getreten ist, soll erreicht werden, dass auch in kleinen Betrieben mit vertretbarem Aufwand eine am Gefährdungspotenzial orientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt wird. Für größere Betriebe, die sich für Regelbetreuung entschieden haben, ändert sich nur die Mindesteinsatzzeit der Betriebsärzte. Die neue BGV A 2 fasst die bisher getrennten Unfallverhütungsvorschriften "Betriebsärzte" und "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zusammen, womit eine Verschlankung der Vorschriften erreicht werden soll. Der Beitrag stellt die Änderungen durch die BGV A 2 kurz vor.
Vorschriften erläutert: UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A 2)
Das Warnkreuz ; 2 ; 12-13
2005-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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