Die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2), Ablösung der gleichnamigen UVV (GUV-V A2), tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und wird die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) formulierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch Unfallversicherungsträger konkretisieren. Sie wird gleichlautend bei allen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand eingeführt werden. Das Ziel der harmonisierten Umsetzung der ASiG wurde Rechnung getragen und u. a. folgende Konzeptvorgaben umgesetzt: gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe, weitere Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und Stärkung der Ausgestaltungsspielräume der einzelnen Betriebe. Der Autor erläutert die Neuerungen der DGUV Vorschrift 2 im Vergleich zur bisherigen GUV-V A2; der Originaltext der DGUV Vorschrift 2 ist im Teil "Öffentliche Bekanntmachungen" im EUKDialog abgedruckt.
Kommunikation der Gefährdungen im Fokus/Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)
Reform der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"/1. Januar 2011
EUKDialog ; 4 ; 6-8, ÖB 2-23
2010-01-01
18 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (GUV-V A2)
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