Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.1.1995 - 9 AZR 664/93: Der gesetzliche Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist ebenso befristet wie der Anspruch auf Urlaub. Kündigt der Arbeitgeber und erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, treten für den Arbeitgeber hinsichtlich der urlaubsrechtlichen Ansprüche keine Verzugsfolgen ein. Dazu bedarf es der fristgerechten Geltendmachung des Urlaubs- oder Abgeltungsanspruchs durch den Arbeitnehmer.


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    Titel :

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch