Mit dem neuen Umwandlungsgesetz wurde das gesamte, bisher zersplitterte Umwandlungsrecht vereinheitlicht, wobei vor allem auch arbeitsrechtlich bedeutsame Neuerungen eingeführt wurden. Es geht dabei um das Übergangsmandat des Betriebsrates, wenn Unternehmen aufgespaltet oder - umgekehrt - verschmolzen werden, und die kündigungsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern und deren Zuordnung beim sogenannten Interessenausgleich sowie u. a. um die Beteiligungsrechte nach dem BetrVG.
Neues Recht für Umwandlung
Arbeitsrecht
Personalwirtschaft ; 22 , 5 ; 52-55
01.01.1995
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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