Das Seehandelsrecht hat sich geändert. Mit der Einführung des Zoll-IT-Verfahrens Atlas-Release 8.4/Ausfuhr Release AES 2.1 am 10. März müssen alle Beteiligten in der EU für die Zollabfertigung über eine EORI-Nummer verfügen (Economic Operators Registration and Identification System). Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für das Kabotageverbot für Bulgarien und Rumänien zum 31.12.2011 ist es nun auch diesen Ländern erlaubt, Kabotagebeförderungen in allen übrigens 25 EU-Staaten durchzuführen. Wie zu jedem Jahreswechsel müssen sich Unternehmen im Speditions- und Logistikgewerbe auf Änderungen einstellen, die für betriebliche Praxis von Bedeutung sind. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen (Steuernachweis, Verpflichtung, EMCS, EORI-Nr., 25-m-Lkw, EU-Road-Package, Kabotagefreigabe, Arbeitszeitrichtlinie, KV-Förderrichtlinie, Gefahrgutrecht, Tüv, Rußfilter, Umwelt, KfW-Programm, Insolventgeldumlage, Seehandelsrecht, Lohnuntergrenze, Datenschutz, Überweisungen, Lohnsteuer, u. a.
Neues Jahr, neues Recht
Seehandelsrecht/Zoll-EORI-Nummer wird Pflicht/Freigabe der Kabotage mit Bulgarien und Rumänien
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 66 , 2 ; 7
2012-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
RECHT - Neues Jahr bringt neues Recht - Änderungen zum ADR und RID 2005
Online Contents | 2004
RECHT - Neues zur Abfallentsorgung
Online Contents | 2012
Neues Recht zur Entgeltfortzahlung
IuD Bahn | 1994
|Recht -- Neues Bunkeröl-Übereinkommen
Online Contents | 2008
IuD Bahn | 1995
|