Das Seehandelsrecht hat sich geändert. Mit der Einführung des Zoll-IT-Verfahrens Atlas-Release 8.4/Ausfuhr Release AES 2.1 am 10. März müssen alle Beteiligten in der EU für die Zollabfertigung über eine EORI-Nummer verfügen (Economic Operators Registration and Identification System). Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für das Kabotageverbot für Bulgarien und Rumänien zum 31.12.2011 ist es nun auch diesen Ländern erlaubt, Kabotagebeförderungen in allen übrigens 25 EU-Staaten durchzuführen. Wie zu jedem Jahreswechsel müssen sich Unternehmen im Speditions- und Logistikgewerbe auf Änderungen einstellen, die für betriebliche Praxis von Bedeutung sind. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen (Steuernachweis, Verpflichtung, EMCS, EORI-Nr., 25-m-Lkw, EU-Road-Package, Kabotagefreigabe, Arbeitszeitrichtlinie, KV-Förderrichtlinie, Gefahrgutrecht, Tüv, Rußfilter, Umwelt, KfW-Programm, Insolventgeldumlage, Seehandelsrecht, Lohnuntergrenze, Datenschutz, Überweisungen, Lohnsteuer, u. a.


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    Titel :

    Neues Jahr, neues Recht


    Untertitel :

    Seehandelsrecht/Zoll-EORI-Nummer wird Pflicht/Freigabe der Kabotage mit Bulgarien und Rumänien


    Beteiligte:
    Große, Helmut (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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