Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.95 - 10 AZR 548/94: Wird Weihnachtsgeld unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs gezahlt, so stellt diese Sonderzahlung keine Gegenleistung zur Arbeitsleistung dar. Demzufolge kann es für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses anläßlich Erziehungsurlaub nur gekürzt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erholungsurlaub
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 22 ; 1096-1098
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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