Bisher: fachdienstübergreifend zentral orientierte Personalfunktion. Jetzt: Verantwortung für Personaleinsatz, die Betreuung und Entwicklung der Mitarbeiter, die Stellenbesetzung, auch Ordnungsmaßnahmen, gehen in Zuständigkeit der Geschäftsbereiche über. Zentraler Personaldienst behält Richtlinienkompetenz, erledigt Personalangelegenheiten für Zentralbereiche. Weitere Aufgaben, z.B. im Führungskräftebereich. Einheitliche Verfahrensabläufe für Besetzung von Arbeitsplätzen. Personalbestandssteuerung/-bedarfssteuerung. Zwang zur Einsparung von Arbeitsplätzen, Ende 1994 sind zur Leistungserstellung 312000 Mitarbeiter nötig. Jahresarbeitszeit. Personalabbau mit sozialverträglichen Regelungen. Einstellungen für bestimmte Bereiche nötig. Einsatz von Beamten.
Personalverantwortung AG-gerecht organisieren
Deine Bahn ; 22 , 5 ; 259-263
01.01.1994
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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