BAG, Beschl. v. 27.07.1993 - 1 ABR 11/93: Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Bestimmung der Lohngruppe, sondern auch auf die der richtigen Fallgruppe dieser Lohngruppe, wenn damit unterschiedliche Rechtsfolgewirkungen verbunden sein können. Hiervon ist auszugehen bei Fallgruppen, aus denen ein sogenannter Bewährungsaufstieg vorgesehen ist.
Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe einer Lohngruppe
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 20 ; 952-957
1994-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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