Das neue Arbeitszeitgesetz kann zum 1. Juli 1994 in Kraft treten. Es dient der Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts. Der Arbeitsschutz wird modernisiert und auf alle Beschäftigungsbereiche ausgedehnt. Frauen und Männer werden unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gleichgestellt. Tarifvertragsparteien und Betriebspartner erhalten weitergehende Befugnisse. Die EG-Richtlinie 93/104 findet grundsätzliche Berücksichtigung.
Das neue Arbeitszeitgesetz
Betrieb ; 47 , 21 ; 1082-1086
1994-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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