Mit dem Arbeitszeitgesetz werden der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer wirksamer und praktikabler gestaltet, die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarif- und Betriebspartner bei Arbeitszeitfragen erweitert, die Rahmenbedingungen für flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle verbessert und die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe entsprechend der Verfassung (Art. 140 GG) geschützt. Im einzelnen befaßt sich das Gesetz u. a. mit der Arbeitszeit, die grundsätzlich 8 Stunden werktäglich nicht überschreiten, aber bis zu 10 Stunden verlängert werden darf; Ausgleich auf 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen, Ruhezeiten, Ruhepausen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe, Frauenarbeitsschutz, allerdings mit Wegfall der Hausarbeitstage, deren Gründe für die Einführung vor 50 Jahren nicht mehr gegeben sind, und Urlaub.
Arbeitszeitgesetz - Erfolgreich zum Abschluß gebracht
Bundesarbeitsblatt ; 6 ; 5-9
01.01.1994
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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