Die Dienstleistungsschuld eines Arbeitnehmers besteht in der Erbringung einer zeitbestimmten Leistung. Soweit zur Flexibilisierung nur ein zeitliches Arbeitsvolumen festgelegt ist und für die Dienstleistungsschuld die Bestimmung der Leistungszeit offen bleibt, kann sich das Entgeltrisiko zu Lasten des Arbeitnehmers verschieben. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezieht sich deshalb nicht nur auf das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Freizeitgestaltung, sondern auch auf das mit der zeitlichen Fixierung der Arbeitszeit verbundene Entgeltrisiko.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 13 ; 593-597
1994-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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