LAG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1993 - 18(5) Sa 1364/92;rkr Werden Mitbestimmungsrechte bei Anrechnung von übertariflichen Zulagen anläßlich Tariflohnerhöhungen verletzt, besteht ein individualrechtlicher Anspruch auf Fortzahlung der Zulage in alter Höhe nur dann, wenn die Anrechnung individualrechtlich, z. B. in Ausübung eines Widerrufsrechts, geschieht. Ansonsten sind die Zulagen um den Prozentsatz zu kürzen, um den sich das Volumen an freiwillig gezahlten Zulagen insgesamt verringert hat.
Anrechnung übertariflicher Zulagen: Anspruch des Arbeitnehmers auf ungekürzte Zahlung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts nur bei individualrechtlichem Widerruf.
Betrieb ; 46 , 51/52 ; 2602-2603
1993-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Zulage , Tarifvertrag
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