BAG, Urteil vom 4.12.1991 - 7 Azr 344/90. Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung bedarf eines rechtfertigenden Grundes, wenn sie dem Arbeitnehmer den Schutz vor Kündigungsvorschriften nimmt. Ungerechtfertigt ist eine Vereinbarung, wenn das Arbeitsverhältnis eines beurlaubten Beamten endet, der Arbeitgeber jedoch selbst gegenüber dem Dienstherrn Einfluß auf die Beendigung der Beurlaubung nehmen kann.


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    Titel :

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in einem Arbeitsvertrag


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 36 , 11 ; 519-522


    Erscheinungsdatum :

    1993-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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