Dieser Beitrag befasst sich mit zwei arbeitsrechtlichen Vorhaben aus dem 2013 abgeschlossenen Koalitionsvertrag. Das erste ist die geplante Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung: So soll unter anderem die Überlassungsdauer, die bislang gesetzlich nicht klar geregelt ist, auf 18 Monate begrenzt werden, und die Leiharbeitnehmer werden künftig bei der Ermittlung der Schwellenwerte im Betriebsverfassungsrecht mitgezählt. Das zweite Vorhaben betrifft Maßnahmen zur Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes von Werkverträgen; zu diesem Zweck soll die zuständige Kontrollbehörde effektiver organisiert und die Feststellung, ob wirklich ein Werkvertrag oder im Grunde eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, mithilfe von festen Abgrenzungskriterien erleichtert werden. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Neuregelungen den Einsatz von Leiharbeitnehmern und die werkvertragliche Fremdvergabe von Aufträgen erschweren und damit die Flexibilität der Unternehmen gefährden.
Vorhaben der "GroKo" zu Leiharbeit und Werkverträgen: Befürchtungen aus Arbeitgebersicht!
Der Betrieb ; 67 , 1/2 ; 60-62
2014-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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