Um die Akzeptanz des Schienenverkehrs bei Anwohnern an Schienenwegen zu erhöhen, ist es wichtig, die Lärmbelastung hoch belasteter Eisenbahnstrecken zu reduzieren. Eine Lärmminderung an der Quelle der Lärmentstehung kann einen erheblichen Beitrag zur Senkung der Lärmbelastung beitragen. Der Bund gewährt daher denjenigen Wagenhaltern eine laufleistungsabhängige Auszahlung, die ihre Bestandsgüterwagen seit dem 9. Dezember 2012 auf eine zugelassene lärmmindernde Technik aus Anlass der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems für die Nutzung von Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes umsetzen und diese Wagen auf diesen Schienenwegen einsetzen. Damit will der Bund einen Anreiz schaffen, bis zum Ablauf der Förderperiode etwa 80 Prozent der rund 180.000 im Einsatz befindlichen Güterwagen auf eine lärmmindernde Technik umzurüsten. Ziel ist es, damit bis 2020 eine Halbierung der im Jahr 2008 herrschenden Lärmbelastung zu erreichen. Die Bekanntmachung berichtet u. a. über die Höhe der Zuwendung, über Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Zuwendungsdauer und das Bewilligungsverfahren. Die Förderrichtlinie tritt am Tag des Netzfahrplanwechsels 2013/2014 in Kraft.
Bekanntmachung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen
der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) vom 17.10.2013 - Nr. 215
Verkehrsblatt ; 67 , 21 ; 1030-1032
2013-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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