Bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassungen stellt sich die Frage, ob der Verleiher eine Erlaubnis gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) benötigt. Nach dem Territorialitätsprinzip ist dies der Fall, wenn ein hinreichender Inlandsbezug besteht. Dieser wird bejaht, wenn ein in Deutschland ansässiger Verleiher die Arbeitskräfte ins Ausland überlässt oder wenn ausländische Arbeitskräfte von einem inländischen Entleiher in Deutschland eingesetzt werden. Für die umstritteneren Konstellationen weist die Autorin auf Sinn und Zweck der Erlaubnispflicht hin, mit der der Verleiher kontrolliert und im Inland tätige Arbeitnehmer geschützt werden sollen. Daher hält sie es nicht für ausreichend, wenn (nur) der Entleiher seinen Sitz in Deutschland hat und die Arbeitnehmer im Ausland eingesetzt werden; hingegen soll eine Erlaubnis erforderlich sein, wenn Entleiher und Verleiher ihren Sitz im Ausland haben, der Einsatz der Arbeitnehmer aber in Deutschland erfolgt.
Arbeitnehmerüberlassung und Territorialitätsprinzip
Praktische Fragen bei grenzüberschreitender Entsendung
Der Betrieb ; 66 , 37 ; 2087-2089
2013-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Sitz , Zeitarbeit , Arbeitgeber , Gewerberecht , Genehmigung
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