Wesentliche Gründe für Unternehmen, betriebliche Aufgaben fremden Arbeitskräften zu überlassen, sind die Einsparung von Personalkosten, eine flexible externe Personalreserve auch im Bereich von Fachkräften und die Erprobung ohne Arbeitsverhältnis. Die neueste Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 01.01.2002 ermöglicht zwar auf Dauer größere Flexibiltät, verteuert aber auch die Leiharbeit. Bei einer "Flucht" in den Werkvertrag besteht die Gefahr einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung in Gestalt eines "Scheinwerkvertrages". Der Beitrag behandelt ausführlich die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Formen und Risiken des Werkvertrages im Vergleich zur Arbeitnehmerüberlassung.


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    Titel :

    Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 4 ; 20-25


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch