Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Hierbei ist der Unternehmer verpflichtet, ein vereinbartes Werk herzustellen. Der Besteller ist dann für die entsprechende Vergütung verantwortlich. Der Beitrag berichtet über das Wesen des Werkvertrags, den rechtlichen Bedingungen bei der Vergütung, über die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen sowie den Leistungspflichten. Er beschreibt aber auch ausführlich die Vorgehensweise bei Mängeln und wie der Werkvertrag beendet werden kann.
Der Werkvertrag
Schuldrecht - Besonderer Teil
Deine Bahn ; 35 , 9 ; 58-63
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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