Ein Dienstvertrag regelt eine Leistung von Diensten jeder Art gegen Entgelt (§ 611 Abs. 1 BGB). Hierbei wird zwischen dem freien Dienstvertrag und dem Arbeitsvertrag unterschieden. In dem ersten Beitrag der Reihe werden u.a. die Vertragsgestaltung, Mängel beim Abschluss eines Dienstvertrages, Rechtsfolgen der Nicht- oder Schlechterfüllung und die Schadensersatzansprüche angesprochen. Untermauert wird der Artikel mit Hilfe verschiedener Beispiele. Fortsetzung in Artikeln I0753523 und I0753662.


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    Titel :

    Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge


    Untertitel :

    Schuldrecht - Besonderer Teil


    Beteiligte:
    Evert, Evert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 35 , 1 ; 60-63


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







    Der Werkvertrag

    Evert, Evert | IuD Bahn | 2007


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