Ein Dienstvertrag regelt eine Leistung von Diensten jeder Art gegen Entgelt (§ 611 Abs. 1 BGB). Hierbei wird zwischen dem freien Dienstvertrag und dem Arbeitsvertrag unterschieden. In dem ersten Beitrag der Reihe werden u.a. die Vertragsgestaltung, Mängel beim Abschluss eines Dienstvertrages, Rechtsfolgen der Nicht- oder Schlechterfüllung und die Schadensersatzansprüche angesprochen. Untermauert wird der Artikel mit Hilfe verschiedener Beispiele. Fortsetzung in Artikeln I0753523 und I0753662.
Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge
Schuldrecht - Besonderer Teil
Deine Bahn ; 35 , 1 ; 60-63
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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