Verursacht ein Leiharbeitnehmer während seines Einsatzes im Betrieb des Entleihers einen Schaden, so stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verleiher dafür haftet. Ein Schadensersatzanspruch des Entleihers setzt eine Pflichtverletzung des Verleihers voraus, die insbesondere darin bestehen kann, dass dieser den Leiharbeitnehmer nicht sorgfältig ausgewählt hat. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst dar, welche Anforderungen an die Überprüfung der fachlichen Eignung des Leiharbeitnehmers zu stellen sind, und untersucht sodann, ob ein Auswahlverschulden auch darin bestehen kann, dass die charakterliche Eignung eines Bewerbers nicht ausreichend überprüft wurde. Diese Frage wird jedoch anders als in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1975 verneint, da es insoweit an zuverlässigen Testmöglichkeiten fehlt und die Aufforderung zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses auf arbeitsrechtliche Bedenken stößt.
Auswahlverschulden in der Arbeitnehmerüberlassung
Haftung des Verleihers für vom Leiharbeitnehmer während des Kundeneinsatzes verursachte Schäden
Der Betrieb ; 62 , 31 ; 1650-1652
01.01.2009
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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