Der deutsche Bundesrat hat den sogenannten Schienenbonus abgeschafft, womit ab 01.01.2015 Züge auf deutschen Bahnstrecken nicht lauter sein dürfen als Autos. Nach der alten Regelung waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann erforderlich, wenn die festgesetzte Schwelle für Straßenverkehrslärm um fünf Dezibel überschritten wurde. Ab 2015 soll das EBA für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstreckend es Bundes verantwortlich sein. Die Neufassung des Gesetzes hat Konsequenzen, z.B. für den Ausbau der Rheintalbahn. Bei der DB AG arbeiten mehrere Abteilugen am Thema Lärmminderung. Seit 09.12.2012 werden Wagenhalter bei der Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf leise Bremstechnologien gefördert und dieses Förderprogramm wird mit einem lärmabhängigen Trassenpreissystem unterstützt. Im Zeitraum von acht Jahren könnte das Förderprogramm eine Fördersumme von 307 Millionen Euro umfassen (sofern alle 180 000 umrüstbaren Güterwagen bis dahin mit der neuen Technologie ausgestattet werden- Der Bund würde 152 Millionen Euro übernehmen.
Bahnlärm: Schienenbonus fällt weg
Eisenbahn-Revue international ; 6 ; 274
2013-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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