Ende 2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeitarbeits-Gewerkschaft CGZP nicht tariffähig ist. Da Leiharbeitnehmern nur dann ein geringeres Entgelt als den Stammkräften gezahlt werden darf, wenn dies tarifvertraglich festgelegt ist, führt die Entscheidung dazu, dass viele Leiharbeitnehmer einen höheren Vergütungsanspruch haben und die Arbeitgeber folglich auch höhere Sozialversicherungsbeiträge hätten entrichten müssen. Dieser Beitrag stellt die bisher ergangene sozialgerichtliche Rechtsprechung zu verschiedenen Fragen dar, die sich stellen, wenn die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge trotz bereits durchgeführter Betriebsprüfungen (mit entsprechenden Prüfbescheiden) nachgefordert werden. So wird z. B. erörtert, ob die Höhe der Nachforderungen geschätzt werden darf, ob die früheren Prüfbescheide zuerst zurückgenommen werden müssen, wann die Nachforderungsansprüche verjähren und ob die betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz geltend machen können.
Die CGZP-Tarifverträge auf dem Prüfstand der Sozialgerichtsbarkeit - eine Zwischenbilanz
Der Betrieb ; 65 , 50 ; 2868-2871
2012-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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