Ist die Versetzung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers geplant, so haben gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Betriebsräte sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Betriebs ein Mitbestimmungsrecht und müssen daher entsprechend vom Arbeitgeber unterrichtet werden. Der vorliegende Beitrag untersucht verschiedene Zustimmungsverweigerungsgründe (z. B. die unterbliebene Prüfung, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann, oder zu erwartende Nachteile für den betroffenen Arbeitnehmer bzw. die übrige Belegschaft) und weist insbesondere darauf hin, dass jeder Betriebsrat nur die seinen eigenen Betrieb betreffenden Gründe geltend machen kann. Abschließend geben die Autoren einige Hinweise für das arbeitsgerichtliche Verfahren, das der Arbeitgeber anstrengen kann, um die verweigerte Zustimmung eines Betriebsrats ersetzen zu lassen.


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    Titel :

    Betriebsübergreifende Versetzung im Unternehmen und Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG


    Beteiligte:
    Schwab, Stefan (Autor:in) / Weicker, Sonja (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 65 , 17 ; 976-979


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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