Dieser Beitrag stellt zunächst kurz die verschiedenen Rechtsnormen dar, auf deren Grundlage ein Arbeitsverhältnis befristet werden kann, und schildert dann die aktuelle Rechtsprechung zur sog. Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Diese Norm enthält eine Reihe von Befristungsgründen (nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung, Vertretung, Erprobung usw.). Da diese Aufzählung jedoch nicht abschließend ist, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) auch andere Gründe wie die Vereinbarung einer bestimmten Altersgrenze (z. B. 60 Jahre für Piloten) überprüft. Zahlreiche Entscheidungen betrafen jedoch die in § 14 Abs. 1 TzBfG ausdrücklich genannten Gründe und befassten sich beispielsweise mit der Frage, ob die Vertretung einer Stammkraft auch dann einen Befristungsgrund darstellt, wenn der Bedarf wiederholt auftritt oder sogar ständig vorhanden ist (z. B. Vertretungsbedarf für Lehrer). Der Beitrag wird fortgesetzt (I1169488).
Befristete Arbeitsverträge: Hindernisse und Fallstricke - Die aktuelle Rechtsprechung (Teil I)
Der Betrieb ; 64 , 20 ; 1164-1168
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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