Die Abfindung betrieblicher Versorgungsanwartschaften kann z. B. vom Arbeitgeber wegen der Kosten für die Insolvenzsicherung oder zur Verwaltungsvereinfachung und vom Arbeitnehmer zur Erlangung sofort verfügbarer Mittel gewünscht werden. In diesem Fall ist zunächst zu klären, ob die Abfindung arbeitsrechtlich zulässig ist. Grundsätzlich besteht zwar gemäß Paragraf 3 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) ein Abfindungsverbot, doch greift dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, zu denen unter anderem gehört, dass bereits gesetzlich unverfallbare Anwartschaften vorliegen und dass die Abfindung mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergeht. Ist eine Abfindung demnach im konkreten Fall möglich, so stellen sich die weiteren Fragen, wie sie sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger auswirkt und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu beachten sind.
Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften
Der Betrieb ; 63 , 45 ; 2503-2507
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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