Das so genannte strategische Arbeitsrecht stellt ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dar, das sich damit befasst, wie sich betriebswirtschaftliche Unternehmensziele mit arbeitsrechtlichen Mitteln am besten erreichen lassen. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst einige Grundlagen zu diesem Thema und schildert dann die verschiedenen Phasen des strategischen Arbeitsrechts, die von der Festlegung eines Ziels über die Bestimmung und Bewertung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten bis zur Aufstellung, Umsetzung und Kontrolle einer Strategie reichen. Ergänzend führt der Autor einige praktische Beispiele an: So kann z. B. das Ziel einer dauerhaften Personalkostenreduzierung dadurch erreicht werden, dass die Entgeltfortzahlung im Sinne des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch vertraglich ausgeschlossen wird, und kostspielige Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat lassen sich oftmals durch freiwillige Betriebsvereinbarungen vermeiden.
Strategisches Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Betriebswirtschaftslehre
Der Betrieb ; 63 , 44 ; 2448-2452
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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