Primär geht es bei der Sicherheit in Eisenbahntunneln um die Vermeidung von Ereignissen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes bestehen z.B. in der Verwendung von nicht brennbaren Materialien sowie darin, dass Beleuchtungs-, Kommunikations- und elektrische Einrichtungen im Brandfall für mindestens 90 Minuten funktionsfähig bleiben müssen. Die Sicherheitsmaßnahmen in Eisenbahntunneln sind in der Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) "Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz beim Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" von 1997 festgelegt, ergänzt durch die TSI "Safety in Railway Tunnels" (SRT) von 2008. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Sicherheitsmaßnahmen sowie über das Sicherheits- und Rettungskonzept von Eisenbahntunneln in Deutschland. Betrachtet werden auch die baulichen Einrichtungen wie z.B. Notausgänge, Rettungsschächte, Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) usw. Außerdem wird kurz auf den Meldeweg für den Ereignisfall (organisatorische Maßnahmen) sowie die Pflichten des Anlagenbetreibers eingegangen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Sicherheit in Eisenbahntunneln


    Untertitel :

    Gefahrenabwehr bei der DB AG


    Beteiligte:
    Kruse, Klau (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 38 , 4 ; 6-11


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2010


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Sicherheit in Eisenbahntunneln

    Vetsch, Hans-Peter / Kauer, Christophe | IuD Bahn | 2000


    Sicherheit in Straßen- und Eisenbahntunneln

    Haack, A. | Tema Archiv | 1993


    Die Sicherheit in den schweizerischen Eisenbahntunneln

    Kreibich, Rolf; Nolte, Roland | IuD Bahn | 2001