Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 19. Mai 2009 (BGBI. I S.1100) wurde die Richtlinie 2007/58/EG in nationales Recht umgesetzt. Auf dieser Grundlage wird der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt. Nicht klar ergibt sich daraus jedoch, wie sich die Zugangsvoraussetzungen zur Eisenbahninfrastruktur nach der ab dem 01. Januar 2010 geltenden Fassung des § 14 Abs. 3 AEG gestaltet. Der Autor weist anhand von Gesetzesmaterialien nach, dass ausländische SPNV-Anbieter nach wie vor keinen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zur deutschen Eisenbahninfrastruktur haben. Möglich ist dies im Einzelfall nur auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen.
Wer hat Zugang zum Bahnnetz?
Kein Anspruch auf Zugang für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV
Who has free access to the rail network?
Der Nahverkehr ; 28 , 4 ; 20-23
2010-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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