Vor dem Hintergrund der Umsetzung der europäischen Sicherheitsrichtlinie (RL 2004/49/EG) in nationales Recht in Deutschland muss das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die bisher alleinige Sicherheitsbehörde auf dem Eisenbahnsektor, von der bisher eher am Einzelmangel orientierten Arbeitsweise auf eine sicherheits- und prozessbezogene Überwachung umgestellt werden. Dies erfolgte im Rahmen der Einführung der sogenannten prozessorientierten Eisenbahnaufsicht (proEA) zum 08. Februar 2010. Für die Dokumentation der Überwachung, die als Soll-/Istvergleich für den Prozessablauf erfolgt, steht ein Erfassungsbogen zur Verfügung, der als Checkliste dient. Zum Ende des Überwachungsturnus - in der Regel 2 Jahre - erfolgt eine Auswertung über die überwachten Instandhaltungsorganisationen in den Turnusmäßigen Abschlussgesprächen (TAG). Der Beitrag beschreibt die Auswirkung der Sicherheitsrichtlinie, die Neuausrichtung der Eisenbahnaufsicht und erklärt die Prozessabläufe bzw. die Grundzüge der prozessorientierten Auswertung.


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    Titel :

    Einführung der neuen prozessorientierten Eisenbahnaufsicht im Lichte der EU-Richtlinie 2004/49/EG


    Weitere Titelangaben:

    Introduction of new process-based railway supervision in the lilght of the European Union's directive 2004/49/EC



    Erschienen in:

    ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 59 , 6 ; 359-361, 364-366


    Erscheinungsdatum :

    2010-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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