Durch die Einführung der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems wurde der Zugang zu den Eisenbahnnetzen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnindustrie gestärkt. Diese Richtlinie und die "Richtlinie 2001/16/EG" wurden dann zur "Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft" zusammengefasst und im Oktober 2009 nochmals aktualisiert (Richtlinie 2009/131/EG). Für die Ausstellung von Zertifikaten für Interoperabliitätskomponenten oder für ein Teilsystem wurden "Benannte Stellen" eingerichtet; in Deutschland wurde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) eingerichtet, deren Aufgaben im Beitrag beschrieben werden. Innerhalb von zehn Jahren hat EBC mehr als 1000 Zertifikate für Komponenten, Fahrzeuge und Infrastruktureinrichtungen in allen Teilsystemen im In- und Ausland ausgestellt. Welche Großprojekte in den Systembereichen Infrastruktur, Energieversorgung, Fahrzeuge, Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie Qualitätsmanagement durch EBC verwirklicht wurden, wird im Beitrag näher erläutert.
Eisenbahn-Cert - 10 Jahre Benannte Stelle Interoperabilität Bahnsysteme
Eisenbahn-Cert (EBC): ten years as the notified body for the interoperability of railway systems at the EBA
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 59 , 1+2 ; 54-61
2010-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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