Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im November 2008 entschieden, dass die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Kündigungen gelten, gleichzeitig aber festgestellt, dass das Lebensalter weiterhin im Rahmen der Sozialauswahl als Kriterium herangezogen werden darf, da die darin liegende Ungleichbehandlung jüngerer und älterer Arbeitnehmer gerechtfertigt ist. Eine weitere Streitfrage in diesem Zusammenhang betrifft die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese verlängert sich grundsätzlich in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, doch regelt § 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr insoweit außer Betracht bleiben. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu diesem Problem steht noch aus, doch hat der Generalanwalt sich bereits dafür ausgesprochen, die Regelung als Verstoß gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie zu werten.
Eine Frage des Alter
Personalwirtschaft ; 36 , 11 ; 45-47
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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