Die österreichischen Behörden haben im Zusammenhang mit Vollzugsfragen zum ADR 1999, zum Gefahrgutbeförderungsgesetz, zur Gefahrgutbeförderungsordnung und zum Containergesetz (CSG) einen Gefahrguttransport-Vollzugserlass herausgegeben. Darin wird das ADR zum Teil anders interpretiert als in Deutschland. Probleme und Bußgelder sind damit vorprogrammiert. Der Beitrag stellt einige der österreichischen Auslegungen des ADR vor. Dazu gehören u.a. die Konkretisierung der Absendererklärung (Konformitätserklärung) hinsichtlich der Beförderungsarten, die Zugrundelegung des Nennvolumens von Verpackungen als Berechnungsgrundlage bei der Rn. 10 011 ADR statt des tatsächlichen Volumens des enthaltenen Stoffs und die Auszeichnung von Containern und Wechselbrücken mit Gefahrzetteln.
Eine Frage der Interpretation
Was beim Gefahrgut-Transport nach Österreich zu beachten ist
Gefährliche Ladung ; 45 , 5 ; 18-19
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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