Die Ende Dezember 2009 in Kraft tretende EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 ist eine beihilfenrechtliche Verordnung und bestimmt die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aus dem vergaberechtlichen Anwendungsbereich der Verordnung speziell für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergibt sich für Rechtsvertreter der Deutschen Bahn AG, dass "SPNV-Verkehrsleistungen direkt, das heißt ohne vorausgehenden Wettbewerb" vergeben werden dürften (dazu ein Artikel aus "Der Nahverkehr" 5/2008, Bestell-Nr.: I0859957). Die Autoren dieses Beitrags sind jedoch der Meinung, dass "Direktvergaben im SPNV ohne vorausgehenden Wettbewerb auch in Zukunft bereits europarechtlich unzulässig" seien. Dies wird unter Betrachtung des Beihilfenrechts sowie der Vergaberechtslage im SPNV nach EU-Recht und nach deutschen Recht diskutiert.
Transparenz und Wettbewerb bei SPNV-Verträgen erforderlich
Zur Rechtslage bei SPNV-Vergaben nach der neuen EU-Personenverkehrsverordnung
Transparency and competition is needed for procurement of regional railway service
Der Nahverkehr ; 26 , 11 ; 34-37
01.01.2008
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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