Zu den Befugnissen der Geschäftsleitung eines Unternehmens - also z. B. des Geschäftsführers einer GmbH - gehört grundsätzlich auch die Entlassung von Arbeitnehmern. Fraglich ist allerdings, ob insoweit etwas anderes gelten muss, wenn der Mitarbeiter, dem gekündigt werden soll, selbst Gesellschafter oder ein naher Angehöriger eines Gesellschafters ist. Der vorliegende Beitrag stellt die hierzu ergangene Rechtsprechung dar und entwickelt sodann allgemeine Kriterien für die Beurteilung, ob die wirksame Kündigung eines Arbeitnehmer-Gesellschafters ausnahmsweise einen Gesellschafterbeschluss erfordert.
Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen?
Der Betrieb ; 61 , 24 ; 1307-1311
01.01.2008
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Kündigung , Arbeitgeber , Rechtsprechung , Urteil , Kompetenz , GmbH , Kapitalgesellschaft
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