Die widerspruchslose Hinnahme einer formwidrig erklärten Kündigung ist nicht wirksam, auch wenn die Warte- und Überlegungsfrist abgelaufen ist. Anderes gilt nur, wenn der Gekündigte ausdrücklich oder schlüssig erklärt, er lasse die Kündigung trotz ihrer Formwidrigkeit gelten.
Wirksamkeit einer trotz Schriftformerfordernis mündlich erklärten Kündigung bei widerspruchsloser Entgegennahme?
Betrieb ; 46 , 37 ; 1874-1877
01.01.1993
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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