Der Einsatz von Leiharbeitnehmern steigt ständig und in Deutschland waren 2007 rund 800 000 Menschen auf diese Weise beschäftigt. Christliche Gewerkschaften wie die CGM, DHV oder CGZP tragen in Konkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften zu einer unsicheren Tariflandschaft bei, seitdem es einen grundsätzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer mit den Beschäftigten des Entleihers gibt, der nur durch Tarifvertrag zum Nachteil des Zeitarbeiters abgesenkt werden kann. Gerichtsurteile zeigen erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP und der Betriebsrat sollte die Einhaltung der Bestimmungen des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) genau überwachen.
Christen-Tarifverträge für Leiharbeitnehmer unwirksam?
Eine Zwischenbilanz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 4 ; 190-195
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Gewerkschaft , Zeitarbeit , Rechtsprechung , Urteil , Betriebsrat , Tarifvertrag , Tarifpartei
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