Sollen in einem Unternehmen, das neben der Stammbelegschaft auch Leiharbeitnehmer einsetzt, Arbeitsplätze abgebaut werden, so stellt sich die Frage, ob fest angestellten Arbeitnehmern betriebsbedingt gekündigt werden kann, bevor die Leiharbeitsverhältnisse beendet worden sind. Dagegen spricht, dass das Kündigungsschutzgesetz "dringende betriebliche Erfordernisse" für die Entlassung fordert, an denen es fehlt, solange noch Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. Die bisherige Rechtsprechung lässt vermuten, dass auch das Bundesarbeitsgerichts eine vorrangige Trennung von den Leiharbeitnehmern verlangen wird.
Leiharbeitnehmer: First in, first out
Vorrang der Beendigung von Leiharbeitsverhältnissen vor betriebsbedingter Kündigung der Stammbelegschaft?
Der Betrieb ; 60 , 31 ; 1699-1701
2007-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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