Ist ein Arbeitnehmer mit einem Hepatitis-Virus infiziert, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ihm deswegen wirksam kündigen kann. Da mit geeigneten Hygienemaßnahmen in aller Regel selbst in medizinischen Berufen vermieden werden kann, dass der betroffene Arbeitnehmer andere Personen ansteckt, stellt die Infektion als solche keinen geeigneten Kündigungsgrund dar. Folglich gelten die allgemeinen Regeln für krankheitsbedingte Kündigungen, nach denen es insbesondere auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ankommt. Die Rechtslage ist demnach ähnlich wie bei der Kündigung eines HIV-positiven Arbeitnehmers.
Hepatitis-Infektion des Arbeitnehmers als Grund für eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber
Der Betrieb ; 61 , 9 ; 467-470
01.01.2008
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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