Im 2. Teil, 6. Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind in den §§ 54 bis 59a die Regelungen zum Konzernbetriebsrat zu finden. Auch wenn er nicht obligatorisch vorgeschrieben ist, empfiehlt sich seine Errichtung, um konzernweit die Interessen der Arbeitnehmer besser vertreten zu können. Die im Einzelfall nicht immer einfachen Gründungsvoraussetzungen des Konzernbetriebsrates, seine Zusammensetzung, seine Zuständigkeit und seine interne Organisation werden erläutert.


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    Titel :

    Der Konzernbetriebsrat


    Untertitel :

    Rechtsstellung und Zuständigkeit


    Beteiligte:
    Schwab, Brent (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 2 ; 87-93


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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