Die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen beschränkt sich nicht auf den Betrieb. So wichtig diese Ebene der Mitbestimmung nach wie vor ist, durch den ständig fortschreitenden Konzentrationsprozess der Unternehmen/Konzerne kommt den Gesamt- und Konzernbetriebsräten und durch die internationale Verflechtung auch den Europäischen Betriebsräten eine immer größere Bedeutung zu. So betont das BAG besonders die Notwendigkeit, betriebliche Mitbestimmung und dementsprechend das Interessenvertretungsorgan dort anzusiedeln, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird. Angesichts dieser Bedeutung beleuchtet der Beitrag die wesentlichen Grundsätze zur Errichtung und Arbeit von Gesamt- und Konzernbetriebsräten.
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Arbeit und Arbeitsrecht ; 55 , 8 ; 360-363
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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