Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95: Läßt sich der Zweck einer Regelung, z.B. über den Austausch von Mitarbeiterdaten zwischen Konzernunternehmen, nur durch eine einheitliche Regelung auf der Konzernebene erreichen, so ist der Konzernbetriebsrat zuständig.


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    Titel :

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrat


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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