Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird der nominale Steuersatz für deutsche Kapitalgesellschaften von 39,5 auf 31,0 % gesenkt, doch steht dem andererseits eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenüber. Da zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilweise ein erhebliches Steuergefälle besteht, ist für grenzüberschreitend tätige Konzerne angesichts der deutschen Gesetzesänderung erneut zu klären, mit welchen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten die Gesamtbelastung des Konzerns verringert werden kann. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage anhand verschiedener Beispiele.
Internationale Steuerplanung nach der Unternehmensteuerreform 2008
Der Betrieb ; 60 , 51/52 ; 2781-2791
01.01.2007
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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IuD Bahn | 2007
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