Sofern Kapitallebensversicherungen vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist in der Regel die gesamte Ablaufleistung steuerfrei. Bei neueren Verträgen hingegen sind die aufgelaufenen Zinsen zu versteuern, was dazu führt, dass sie ab 2009 der durch die Unternehmensteuerreform 2008 eingeführten Abgeltungssteuer unterliegen; im Falle bestimmter begünstigter Neuverträge gilt das allerdings nur für den halben Zinsbetrag. Unterschiede ergeben sich auch beim Verkauf der Versicherungen an Dritte, da das Unternehmensteuerreformgesetz insoweit für die Neuverträge eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns vorsieht.


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    Titel :

    Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 33 ; 1771-1777


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch