Am 1. September 2007 ist das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft getreten. Als Folge wurde ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt; die Bundesländer wollen für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sowie weitgehend auch in Gaststätten das Rauchverbot durchsetzen. Für das Rauchen in Betrieben sind aufgrund der Arbeitsstättenverordnung klare Regelungen erforderlich. Zwei Varianten haben sich bei der Umsetzung des generellen Rauchverbots in Betrieben bisher durchgesetzt: die Einrichtung geeigneter Plätze für das Rauchen im Freien und die erlaubnis des Rauchens innerhalb von Gebäuden in so genannten Raucherpilzen bzw. -kabinen, die mit einer wirksamen Absaugeinrichtung ausgestattet sind. Mit sieben Thesen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz nimmt die Gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen einer gemeinsamne Präventionsstrategie eine eindeutige Haltung ein. Die Thesen sind im Beitrag abgedruckt.
Gesetzliche Regelung in Kraft: Umfassender Nichtraucherschutz
Das Warnkreuz ; 4 ; 6-7
2007-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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