Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass in einem Konzern unter bestimmten Voraussetzungen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden, dass das im Falle einer ausländischen Konzernspitze nur gilt, wenn einem deutschen Tochterunternehmen die Leitungsmacht für die nachgeordneten inländischen Unternehmen übertragen wurde und dem Konzernbetriebsrat somit eine an das deutsche Betriebsverfassungsgesetz gebundene "Unterkonzernspitze" als Verhandlungspartner gegenübersteht. Der vorliegende Beitrag geht ergänzend darauf ein, was dies für bereits gebildete Konzernbetriebsräte bedeutet.
Zulässigkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats bei im Ausland gelegener Konzernobergesellschaft?
Der Betrieb ; 60 , 49 ; 2710-2713
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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