Leiharbeitnehmer können dauerhaft Arbeitsplätze in einem Einsatzbetrieb besetzen und Dumpingtarifverträge können das Gleichbehandlungsgebot ins Leere laufen lassen. Um so wichtiger ist es, dass der Betriebsrat von Anfang an den Einsatz von Leiharbeitnehmer thematisiert. Dafür stehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung zur Verfügung. Diese reichen von Informationsrechten des Betriebsrates über den Abschluss einer freiwilligen Rahmenbetriebsvereinbarung bis hin zu Mitbestimmungsrechten während des Personaleinsatzes.
Gestaltung und Regulierung von Leiharbeit durch Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 12 ; 705-708
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2009
|IuD Bahn | 2009
|Einmischung durch Betriebsräte unverzichtbar
IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 2007
|