Die Sicherheit in Eisenbahn- und Straßentunneln ist Gegenstand europäischer Direktiven, deren Gliederung und prinzipielle Forderungen aufgeführt werden. Italien verfügt über 1458 km ein- und zweigleisiger Eisenbahntunnel und hat seine Regelungen dafür aus dem Jahre 1997 durch ein Dekret vom 28. Oktober 2005 ersetzt. Zahlreiche, gestaffelte Fristen sind für die Umsetzung der Planungen und Regelungen vorgesehen. Dazu gehört auch die Feuersicherheit des rollenden Materials. Mit dem Inkraftsetzen des oben genannten Dekrets hat sich für die Betriebssicherheit der italienischen Bahn ein neuer Bezugspunkt ergeben.


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    Titel :

    La sicurezza nelle gallerie ferroviarie


    Weitere Titelangaben:

    Die Sicherheit in Eisenbahntunneln



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Italienisch